
Kurzfristige Beschäftigung
- die Beschäftigung ist auf 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt
- bei Vorlage der Lohnsteuerkarte ist der Verdienst bis zur Pfändungsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei (d.h. Brutto = Netto)
- Anlage zum Personalbogen
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
- Hygienebelehrung/Gesundheitszeugnis (bei Einsätzen in der Gastronomie)
- Lebenslauf/Personalbogen inkl. Lichtbild
- Lohnsteuerkarte
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
- Kopie der Arbeitserlaubnis
Sollten Sie sich für eine kurzfristigen Beschäftigung bei der Baker & Pommeroy GmbH entscheiden, werden wir nach Vorlage des Personalbogens und der Anlage zum Personalbogen einen Arbeitsvertrag mit Ihnen abschließen und Sie selbstverständlich bei der Sozialversicherung anmelden.