Kurzfristige Beschäftigung

  • die Beschäftigung ist auf 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt
  • bei Vorlage der Lohnsteuerkarte ist der Verdienst bis zur Pfändungsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei (d.h. Brutto = Netto)
Für eine kurzfristige Beschäftigung bei der Baker & Pommeroy GmbH werden folgende Unterlagen vom Mitarbeiter benötigt:

  • Anlage zum Personalbogen
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises
  • Hygienebelehrung/Gesundheitszeugnis (bei Einsätzen in der Gastronomie)
  • Lebenslauf/Personalbogen inkl. Lichtbild
  • Lohnsteuerkarte
Bei ausländischen Mitarbeitern werden zusätzlich zu den o. g. noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Kopie der Arbeitserlaubnis
Wenn Sie Interesse an einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Baker & Pommeroy GmbH haben, füllen Sie bitte unseren Personalbogen inkl. Lichtbild aus und senden sie per mail an bewerbung@baker-pommeroy.de, per Post an Baker & Pommeroy GmbH, Ehrenstr. 79, 50672 Köln oder füllen Sie unser Online-Bewerbungsformular aus:


Sollten Sie sich für eine kurzfristigen Beschäftigung bei der Baker & Pommeroy GmbH entscheiden, werden wir nach Vorlage des Personalbogens und der Anlage zum Personalbogen einen Arbeitsvertrag mit Ihnen abschließen und Sie selbstverständlich bei der Sozialversicherung anmelden.